Europaweit einheitlicher Zahlungsverkehr, das verspricht der Europäische Zahlungsraum SEPA.
Die Änderung betrifft nicht nur diejenigen, die wirtschaftliche Kontakte ins Ausland pflegen, sondern auch den innerdeutschen Zahlungsverkehr.
Bürger, die Abgaben zu zahlen haben und diese von ihrem Konto abbuchen lassen, bedienten sich bisher einer Einzugsermächtigung. Diese Einzugsermächtigung heißt nun SEPA-Lastschriftmandat und ist an strengere Auflagen geknüpft.
Während sich Privatpersonen nur an geänderte Formulare und einen neuen Aufbau der Bankverbindung gewöhnen müssen, hat die Verwaltung die Bankverbindungen aller Bürger und Lieferanten auf das neue Format anzupassen.
Seit 1. Februar 2014 haben die Gemeinden Aßling, Emmering und Frauenneuharting all ihre Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Lastschriften etc.) dementsprechend auf das neue Verfahren umgestellt.
Bitte helfen Sie mit, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und erteilen Sie uns zur Abbuchung von fälligen Abgaben ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat (vor allem die Angabe von IBAN und BIC sind hier zu beachten; sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug bzw. Ihrer Bankkarte). Auch bei jeder Änderung Ihrer Bankverbindung ist die Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandates unbedingt erforderlich.
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos.
Für die Beantwortung von auftretenden Fragen steht Ihnen die VG Aßling unter den Telefonnummern 08092/8194-30 zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter www.sepadeutschland.de.
Die Leerformulare „SEPA-Lastschriftmandat“ stehen nachfolgend zum Download bereit.